Der Schweizer-Kredit
Sie haben sich für einen Kredit aus der Schweiz entschieden. Eine
gute Wahl, denn Sie genießen bei dieser Finanzierungsform wesentliche
Vorteile:
- Kreditsumme 3.000,00 Euro: niedrige Raten zu
91,95 Euro
auf
40 Monate
- Effektiver Jahreszins: 13,13%
- eine überschaubare Laufzeit
- der Kredit kann bei einer Restschuld von unter 600 Euro
problemlos wieder aufgestockt werden
und das Wichtigste:
KEINE SCHUFA-ANFRAGE
und
KEIN SCHUFA-EINTRAG IHRES KREDITS.
Das Geld kommt neutral per Post, die Ratenzahlung erfolgt per
Zahlkarte oder Überweisung.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- deutscher Staatsangehöriger bis 54 Jahre
- mindestens
1 Jahr
beim gleichen Arbeitgeber
- momentan keine Lohnpfändung
- momentan kein weiterer Kredit aus der Schweiz über 600 Euro
Restschuld
- abgeleisteter Wehr-/Ersatzdienst oder Ausmusterung bei männlichen
Antragstellern bis 25 Jahren
Kreditsumme 3.000,00 Euro:
- monatliches Nettoeinkommen für Ledige mindestens
1.070,- Euro
- monatliches Nettoeinkommen bei 1 unterhaltspfl. Person mindestens
1.470,- Euro
- monatliches Nettoeinkommen bei 2 unterhaltspfl. Personen mindestens
1.720,- Euro
- monatliches Nettoeinkommen bei 3 unterhaltspfl. Personen mindestens
2.000,- Euro
- monatliches Nettoeinkommen bei 4 unterhaltspfl. Personen mindestens
2.350,- Euro
Kann ich auch andere Kreditsummen beantragen?
Leider nein. Für diesen Kredit gibt es nur dieses
Finanzierungsmodelle.
Kann mein Partner einen Kredit beantragen?
Ja, solange sie/er ebenfalls berufstätig ist und unabhängig von Ihnen
die Voraussetzungen erfüllt.
Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft, aber eine deutsche
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Bekomme ich diesen Kredit trotzdem?
Leider nein. Diesen Kredit können nur deutsche Staatsbürger erhalten.
Wer zählt als unterhaltsberechtigte Person?
Als unterhaltsberechtigte Person zählt z.B. Ihr Ehegatte, Ihre Kinder
unter 18 Jahren oder wenn diese sich noch in Ausbildung befinden.
Was zählt zu meinem Nettoeinkommen?
Zu Ihrem Nettoeinkommen zählt nur Ihr ausbezahltes Arbeitsentgelt.
Kindergeld, Rente, Unterhalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld o.ä. zählen
nicht dazu.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf,
unser Vertriebspartner berät Sie gerne bei allen Ihren Fragen.
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