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Der Schweizer-Kredit

Sie haben sich für einen Kredit aus der Schweiz entschieden. Eine gute Wahl, denn Sie genießen bei dieser Finanzierungsform wesentliche Vorteile:

- Kreditsumme 3.000,00 Euro: niedrige Raten zu
91,95 Euro auf 40 Monate
- Effektiver Jahreszins: 13,13%
- eine überschaubare Laufzeit
- der Kredit kann bei einer Restschuld von unter 600 Euro
problemlos wieder aufgestockt werden

und das Wichtigste:

KEINE SCHUFA-ANFRAGE und KEIN SCHUFA-EINTRAG IHRES KREDITS.

Das Geld kommt neutral per Post, die Ratenzahlung erfolgt per Zahlkarte oder Überweisung.
 

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

- deutscher Staatsangehöriger bis 54 Jahre
- mindestens
1 Jahr beim gleichen Arbeitgeber
- momentan keine Lohnpfändung
- momentan kein weiterer Kredit aus der Schweiz über 600 Euro Restschuld
- abgeleisteter Wehr-/Ersatzdienst oder Ausmusterung bei männlichen
Antragstellern bis 25 Jahren

Kreditsumme 3.000,00 Euro:
- monatliches Nettoeinkommen für Ledige mindestens 1.070,- Euro
- monatliches Nettoeinkommen bei 1 unterhaltspfl. Person mindestens 1.470,- Euro
- monatliches Nettoeinkommen bei 2 unterhaltspfl. Personen mindestens 1.720,- Euro
- monatliches Nettoeinkommen bei 3 unterhaltspfl. Personen mindestens 2.000,- Euro
- monatliches Nettoeinkommen bei 4 unterhaltspfl. Personen mindestens 2.350,- Euro
 

Kann ich auch andere Kreditsummen beantragen?
Leider nein. Für diesen Kredit gibt es nur dieses Finanzierungsmodelle.

Kann mein Partner einen Kredit beantragen?
Ja, solange sie/er ebenfalls berufstätig ist und unabhängig von Ihnen die Voraussetzungen erfüllt.

Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft, aber eine deutsche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Bekomme ich diesen Kredit trotzdem?
Leider nein. Diesen Kredit können nur deutsche Staatsbürger erhalten.

Wer zählt als unterhaltsberechtigte Person?
Als unterhaltsberechtigte Person zählt z.B. Ihr Ehegatte, Ihre Kinder unter 18 Jahren oder wenn diese sich noch in Ausbildung befinden.

Was zählt zu meinem Nettoeinkommen?
Zu Ihrem Nettoeinkommen zählt nur Ihr ausbezahltes Arbeitsentgelt. Kindergeld, Rente, Unterhalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld o.ä. zählen nicht dazu.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf,
unser Vertriebspartner berät Sie gerne bei allen Ihren Fragen.

RKV 0911 - 23 60 28 36

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